Impfzertifikate

Impfzertifikate

Diese digitalen Codes sind für Sie kostenlos, können bequem in Ihr Smartphone eingelesen werden und machen so vieles einfacher.

Sie erhalten den Code bei uns als Papierdokument. Bewahren Sie diesen gut auf, da er bei Handywechsel oder Verlust neu eingelesen werden muss. Der Impfnachweis über den gelben Impfpass ist aber natürlich auch weiterhin möglich.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Wie funktioniert der digitale Impfpass?

Die Codes enthalten den Namen, das Geburtsdatum, Informationen zum Impfzeitpunkt und zum Impfstoff der Person. Wir überprüfen die  Daten Ihres Personalausweises, sowie des gelben Impfpasses und tragen jede einzelne Impfung  in das System ein. Ein Impfzertifikat wird dann in Form eines QR-Codes pro Impfung erstellt.

Diesen QR-Code können Sie dann mithilfe ihres Smartphones und der vom Robert Koch-Institut bereit gestellten „CovPass“-App  oder der Corona-Warn-App des Bundes, einzuscannen. Damit ist der Impfstatus in der App hinterlegt und zum Beispiel im Restaurant oder bei der Einreise in ein Urlaubsland leicht abrufbar.

Da der Impfschutz erst ca. 14 Tage nach der letzten erforderlichen Impfung (Grundimmunisierung) vollständig ist, ist auch das digitale Zertifikat erst ab dem 15. Tag gültig.

Natürlich ist es auch möglich, den ausgedruckten QR-Code mit sich zu führen – zum Beispiel, wenn sie Sorge haben, den gelben Pass im Urlaub zu verlieren.

 

Wie sicher sind meine Daten?

Bei der Erstellung des Corona-Impfzertifikats werden Ihre Daten einmalig durch die Impfstelle erhoben, zur Signierung an das RKI übermittelt und dort sofort wieder gelöscht. Wenn Sie das Corona-Impfzertifikat in der App hinzufügen, werden Ihre persönlichen Daten nur lokal auf Ihrem Smartphone gespeichert. Der QR-Code enthält lediglich den minimalen Datensatz nach EU-Vorgaben. Zudem sind die Daten im QR-Code mit einer fälschungssicheren Signatur versehen.

 

Erhalten auch Genesene einen Nachweis in der Apotheke?

Als genesen gelten Personen, die nachweislich eine Corona-Infektion durchgemacht haben. Das bedeutet, dass die Erkrankung durch ein positives PCR-Testergebnis bestätigt sein muss, dann kann ein digitales Genesenenzertifikat ausgestellt werden.

Wer eine Covid-19-Infektion - zusätzlich zu Impfungen - durchgemacht kann das auch digitalisieren lassen. Dazu wird in den Apotheken ein digitaler Impfnachweis (Genesenenimpfzertifikat)  ausgestellt. Neben ihrem Personalausweis sollten Genesene auch den Nachweis des positiven PCR-Tests, sowie einen Nachweis über die Impfung (zum Beispiel in Form des gelben Impfpasses) in die Apotheke mitbringen.

 

Ab wann gelte ich als vollständig geimpft?

Seit dem 1. Oktober 2022 sind gemäß § 22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) zwei Impfdosen oder zwei Ereignisse (eine Impfung und eine Genesung) nicht mehr ausreichend, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. So braucht man nun laut § 22a drei Ereignisse für einen vollständigen Impfstatus, wovon mindestens zwei Ereignisse Impfungen sein müssen. Um dies vorweisen zu können, muss eine Person eines der folgenden Szenarien durchlaufen haben:

  • Drei Impfungen, wobei die letzte Impfung mit einem Mindestabstand von drei Monaten nach der zweiten Impfung verabreicht werden muss.
  • Zwei Impfungen und eine nachfolgende Infektion, wobei die Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde und 28 Tage her ist.
  • Eine Impfung und eine Infektion, die mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, und eine weitere Impfung.
  • Eine mittels PCR-Test nachgewiesene Infektion gefolgt von zwei Impfungen.
  • Ein positiver Antikörpertest gefolgt von zwei Impfungen.

 

Kann ich die Codes auch für meine ganze Familie erstellen lassen?

Falls Sie für Ihre minderjährigen Kinder einen digitalen Impfnachweis erstellen lassen möchten, können Sie deren Impfdokumente und Lichtbildausweise einfach mitbringen. Auch wenn Sie Personen betreuen, die nur bedingt oder nicht geschäftsfähig sind, können Sie für diese den digitalen Impfpass ausstellen lassen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Impfpässe der ganzen Familie in einem Handy zu hinterlegen. So können Sie zum Beispiel auf Reisen alle Nachweise auf einmal vorzeigen.

 

Was gilt bei Einreise nach Deutschland?

Für die Einreise nach Deutschland muss aktuell grundsätzlich weder ein Impf- noch ein Test- oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden.

 

Mein Handy meldet, dass mein Zertifikat abläuft

In den Apps läuft die "rein technische" Gültigkeit des Zertifikates nach 1 Jahr ab. Dies passiert unabhängig davon, ob eine Person ein-, zwei- oder mehrfach geimpft ist. Um die Gültigkeit zu verlängern, ist lediglich eine Aktualisierung in der CovPass- oder Corona-Warn-App notwendig. 28 Tage vor Ablauf der Gültigkeit sollten Nutzer von der App eine entsprechende Mitteilung erhalten.

Achten Sie darauf, dass Ihre App immer in der aktuellsten Version auf dem Handy vorliegt.

 

Sie haben Fragen zur CoVpass App oder zur Corona Warn App?

Beide Apps haben gut gepflegte Internetauftritte in denen sie vieles nachlesen können:

Corina Warn App https://www.coronawarn.app/de/

CoVpass App https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/