In unserem Testzentrum können Sie sich auf COVID-19 mittels Antigen-Schnelltest testen lassen.
Wir stellen Ihnen innerhalb von 20 Minuten ein EUDCC (EU Digital COVID Certificate) per Mail oder auf Wunsch auch in Papierform zur Verfügung (Deutsch und Englisch)
Wir bieten keine PCR Tests an!
Buchen Sie sich bitte online über folgenden Link einen Termin und halten Sie vor Ort Ihren Personalausweis und evtl. nötige Nachweise bereit.
Einen Termin können Sie bei uns an max. 5 Tagen im Voraus buchen.
Bitte bringen Sie einen Lichtbildausweis mit.
Seit dem 30.6.22 benötigen Sie evtl. Nachweise (siehe Erläuterung unten!)
Kommen Sie nur symptomfrei, es erfolgt ein Nasenabstrich
kurz vorher keine Pfefferminzbonbons, Rauchen, Kaugummi u.ä.
ihr Testergebnis kommt nach ca. 20 Minuten verschlüsselt per E-Mail
Storno über Button in der Bestätigungsmail, ganz unten.
Seit dem 25.11.2022 ist ein Corona-Antigen-Schnelltest im Rahmen der Bürgertestung (§ 4a TestV) nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos. Der Anspruch auf Bürgertest nach § 4a TestV wird mit dieser 5. Verordnungsänderung weitreichend beschnitten.
Nur noch folgende asymptomatische Personen haben ab dem 25.11.22 Anspruch auf einen kostenlosen PoC-Antigen-Test:
1. Personen,dieinKrankenhäusernbzw.Pflegeeinrichtungenbehandeltoderbetreut werden. Hierist zu betonen, dass auch Personen erfasstsind, die dort behandelte, betreute, gepflegte oder untergebrachte Personenbesuchenwollen.Wir weisen darauf hin, dass zu den Anspruchsvoraussetzungenaber wie bisher zählt, dass die jeweilige Einrichtung die Testung verlangt. Dieser Umstand muss durch die zu testende Person für den Testanspruch nach §4a Nummer1 i.V.m. §4 Abs.1 Satz1 Nummern3 und 4TestV weiterhin dargelegt werden. Ein entsprechender Nachweis der Einrichtung ist vorzulegen.
2.Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29Neunte Buch Sozialgesetzbuch(SGBIX)Personen beschäftigten und die dort beschäftigten Personen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
3.Pflegende Angehörige nach § 19 Abs. 1Elfte Buch Sozialgesetzbuch(SGB XI). Glaubhafte Erklärung
4.Medizinisches Personal, dass sichzum Zeitpunkt der Testung in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist. Der Nachweis über den positiven Test ist vorzulegen.
Keinen gesetzlichen Testanspruch mehr haben Personen, die eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen wollen, Kontakt zu Personen über 60Jahren oder Vorerkrankten beziehungsweise Risikopatienten haben oder Personen, die eine Warnung der Corona-Warn-App mit dem Status erhöhtes Risiko erhalten haben. Auch die Eigenbeteiligung in Höhe von drei Euro fällt weg.
Alle Personen, die keinen gesetzlichen Anspruch mehr haben, können einen Antigen-Schnelltest natürlich auch weiterhin durchführen lassen, müssen ihn aber selbst bezahlen. Kosten: 15,00 €